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Ukrainehilfe

Sind Sie direkt oder indirekt vom Krieg in der Ukraine betroffen?

Ukrainehilfe

Sind Sie direkt oder indirekt vom Krieg in der Ukraine betroffen? Dann können Sie beim Betreuungswerk ggf. Hilfe erhalten. Insbesondere in folgenden Fällen:

  1. Sie haben nahe Verwandte aufgenommen, die aus der Ukraine geflüchtet sind.
    Zu den nahen Verwandten zählen: Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner*innen, Geschwister, Kinder (auch Adoptiv- oder Pflegekinder), Kinder des Ehegatten oder Lebenspartners (auch Adoptiv- oder Pflegekinder), Ehepartner*innen der Kinder und Enkelkinder, Schwägerinnen und Schwager.
    Wir unterstützen im Rahmen einer Pauschale in Höhe von 500 Euro/Person für bis zu drei aufgenommene Personen im Haushalt (max. also 1.500 Euro).
    Bei der Begründung sollten auch einige Dinge aufgelistet werden, die dringend angeschafft werden müssen (z. B. Bettdecke, Bettwäsche, Hygieneartikel, …).
    Als Nachweise benötigen wir eine Info des Beschäftigten über seine Zugehörigkeit zu den Postnachfolgeunternehmen (Post, Postbank, Telekom) sowie eine Passkopie der Geflüchteten.
    Die Unterstützung selbst wird an den Beschäftigten gezahlt und ist für den o. g. Zweck zu verwenden.
    Hier finden Sie den passenden Nothilfe-Antrag.
     
  2. Geflüchtete Menschen, die bei den Postnachfolgeunternehmen eingestellt wurden.
    Bitte kontaktieren Sie Ihre zuständige Regionalstelle.
     
  3. In der Ukraine Beschäftigte der Postnachfolgeunternehmen, die geflüchtet sind.
    Wir unterstützen im Rahmen einer Pauschale in Höhe von 500 Euro/Person (max. 1.500 Euro).
    Hier finden Sie den passenden Nothilfe-Antrag.
  4. Wenn Beschäftigte zum Militärdienst in der Ukraine eingezogen werden, können Kinder und ggf. Ehegatt:innen je nach Einkommen/Vermögen finanziell unterstützt werden.
    Für die Unterstützung von Ehegatt:innen ist eine besondere Begründung notwendig.
    In diesem Fall müssen Hilfen gesondert beantragt werden. Bitte kontaktieren Sie hierfür Ihre zuständige Regionalstelle.

Aus satzungsrechtlichen Gründen können wir leider keine Beschäftigten unterstützen, die fremde Geflüchtete oder nicht nahe Angehörige bei sich zuhause aufnehmen.